Hate Speech - Hasskommentare (2020)

Annotierte Materialien für die medienpädagogische Arbeit

1. Einstieg

2. Zur Begriffsklärung

3. Zur Einordnung

4. Materialien für Unterricht und Jugendarbeit

5. Unterstützungsangebote

3. Zur Einordnung

Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland

Das Bundeskriminalamt hat für 2018 36.062 politisch motivierte Straftaten erfasst, davon im Phänomenbereich PMK -rechts- 20.431 registrierte Taten , im Phänomenbereich PMK -links- 7.961 Taten. Darin enthalten sind 8113 Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität - darin im Phänomenbereich PMK -rechts- 7153 Taten, davon 860 Gewalttaten; im Phänomenbereich PMK -links- 77 Taten, davon 12 Gewalttaten.

“Besorgniserregend ist vor allem der Anstieg von Gewaltdelikten und Propagandadelikten in den Bereichen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.“ ( Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, 14.05.2019 )

Die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität ist Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes.

Quelle für weitere Informationen: Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (2019): Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2018

Das Bundeskriminalamt liefert zudem ausführliche und gut gegliederte Informationen in der Übersicht “Politisch motivierte Kriminalität - rechts -“; Phänomen – Definition, Beschreibung, Deliktsbereiche, Lage, Maßnahmen.

Statista hat Daten des Bundeskriminalamts zu einer Tabelle Anzahl der politisch motivierten Straftaten mit rechts- und linksextremistischem Hintergrund in Deutschland im Jahr 2018 nach Art des Delikts aufbereitet.

Weltweite Zunahme von Hassbotschaften

26 Menschenrechtsexperten und Funktionsträger der UN haben im September 2019 ihre Sorge wegen des weltweiten Anwachsens von Hassbotschaften formuliert: “Wir sind beunruhigt über die jüngste Zunahme von Hassbotschaften und die Aufstachelung zu Diskriminierung und Hass gegen Migranten, Minderheitengruppen und verschiedene ethnische Gruppen sowie die Verteidiger ihrer Rechte in zahlreichen Ländern. Hassreden, sowohl online als auch offline, haben die gesellschaftlichen und rassischen Spannungen verschärft und weltweit zu Angriffen mit tödlichen Folgen aufgehetzt.“ Sie "fordern Amtsträger und Politiker sowie die Medien auf, ihre kollektive Verantwortung für die Förderung toleranter und integrativer Gesellschaften zu übernehmen". Sie betonen: “Die freie Meinungsäußerung dient als wichtiges Instrument, um Hassreden entgegenzuwirken, und doch versuchen dieselben Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die hasserfüllte Rhetorik einsetzen, oft, die individuellen Rechte zu beschränken ...“ Joint open letter on concerns about the global increase in hate speech

Entwicklung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland

Eine aktuelle Studie des ZDF zeigt: “Der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland und dessen Entwicklung in den letzten Jahren wird von der Bevölkerung ab 14 Jahren mehrheitlich kritisch bewertet: Rund zwei Drittel schätzen den gesellschaftlichen Zusammenhalt als eher schlecht ein. 69 Prozent sind der Ansicht, dass er in den letzten Jahren abgenommen hat ... Zugleich sind soziale Werte wie der respektvolle Umgang miteinander, Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft für das eigene und das gesellschaftliche Leben der Bevölkerung ab 14 Jahren sehr wichtig ... Bemerkenswert dabei ist: 14- bis 29-Jährige ... gewichten soziale Werte noch höher als der Durchschnitt der Bevölkerung.“ Quelle: Schumacher, Warnemünde, Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Zeiten des medialen und gesellschaftlichen Wandels, Ergebnisse einer ZDF-Studie zum Thema Integration, Media Perspektiven 2019, Heft 11, S. 517

Daten zur Wahrnehmung und zu den Folgen von Hassrede im Netz

Im Juni.2019 veröffentlichte die Landesanstalt für Medien NRW erneut aktuelle forsa-Zahlen zur Wahrnehmung von Hassrede im Netz. Einige Ergebnisse:

  • 94% der 14-bis 24-Jährigen haben bereits HateSpeech im Internet wahrgenommen.
  • 80% der 14- bis 24-Jährigen meinen, dass einem durchschnittlichen Internetnutzer Hasskommentare im Internet häufig (55 %) oder sogar sehr häufig (25 %) begegnen.
  • Fast die Hälfte beobachtet mehr hetzende als sachliche Kommentare.
  • “Unter 25-jährige Internetnutzer beschäftigen sich überdurchschnittlich häufig mit Hasskommentaren, wenn es sich bei diesen um ein für sie persönlich relevantes Thema handelt oder weil sie diese interessant oder unterhaltsam finden.“
  • 89% stimmen der Aussage zu “Anonyme Hasskommentare über das Internet sind feige.“
  • Es zeigte sich ein Zusammenhang zwischen Hate Speech und Diskussionsbeteiligung im Internet: Ein Drittel der Befragten, die sich nicht an öffentlichen Diskussionen im Internet beteiligen, begründet dies mit Angst vor beleidigenden Kommentaren.

Quellen: Ergebnisbericht der forsa-Befragung zu Hassrede im Netz

Ergebnispräsentation der forsa-Befragung zu Hassrede im Netz

Eine repräsentative Onlinebefragung (n = 7349) regelmäßiger Internetnutzer/innen im Auftrag von Campact e.V, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut YouGov und ausgewertet vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) erkundete 2019 “wie verbreitet Hassbotschaften im Internet sind, welche Gruppen sie betreffen und wie sie auf Betroffene und Beobachter*innen wirken. Die Studie gibt Auskunft darüber, wie die Bevölkerung über Hassrede denkt und zeigt ihre Zustimmung zu politischen Forderungen, mehr gegen den Hass im Netz zu unternehmen und Betroffene besser zu unterstützen ...“(S. 11) Einige Ergebnisse:

  • “Besonders für junge Menschen unter 25 Jahren sind die negativen Folgen von Hate Speech groß: Jede*r Zweite (49%) berichtete von emotionalem Stress ..., mehr als jede*r Dritte (38%) von Angst und Unruhe ... fast jede*r Dritte (31%) bestätigte Depressionen .... Nahezu jede*r Zweite (42%) berichtete von Problemen mit dem Selbstbild.“ (S. 27)
  • “Die Hasskommentare im Netz bringen viele Nutzer*innen zum Schweigen. Über die Hälfte aller Befragten (54%) stimmte der Aussage zu “Ich bekenne mich seltener im Internet zu meiner politischen Meinung.“ ..., fast die Hälfte (47%) bestätigte: “Ich selbst beteilige mich wegen Hassrede seltener an Diskussionen im Netz.“ (S. 28)
  • “Der Aussage “Hassbotschaften gefährden die Vielfalt im Internet, weil sie Menschen einschüchtern und verdrängen.“ stimmten drei Viertel (75%) der Befragten zu.“ (S. 29)

Die 80-seitige Publikation der Ergebnisse und ihrer Bewertung: #HASS IM NETZ: DER SCHLEICHENDE ANGRIFF AUF UNSERE DEMOKRATIE kann kostenfrei als PDF- Datei herunter geladen werden.

Projekt NetzTeufel: “from #hateSpeech to #hopeSpeech“ Die Evangelische Akademie zu Berlin hat mit einer qualitativen und explorativen Social-Media-Analyse Hate Speech im Namen des christlichen Glaubens untersucht und dabei typische toxische Narrative aufgespürt, die menschenfeindliche Positionen verbreiten ( siehe hierzu ihre FAQ und den Monitoring Bericht 2017 der Amadeu Antonio Stiftung).

Koordinierte Aktionen, Trollfabriken und industrielle Manipulation

Netzpolitik.org und Tagesspiegel DATA belegten 2017 in einer umfangreichen Recherche und Analyse von Twitterdaten: “Anhänger der AfD betreiben ein einflussreiches inoffizielles Unterstützernetzwerk.“ An einem konkreten Beispiel recherchierten sie auch über die strategische Nutzung von Fake-Accounts: Die falsche Balleryna.

Nach den Erkenntnissen der Extremismusforscherin Julia Ebner setzen islamistische und rechte Extremisten koordinierte Hass-Kampagnen systematisch zur Einschüchterung ein. Solche Kampagnen folgen in den meisten Fällen “einem klaren Muster, bei dem zuerst in verschlüsselten Privatchats die Zielscheibe (Einzelpersonen, Organisationen oder Kampagnen) und die Strategie festgelegt werden, bevor die Kampagnen in den sozialen Medien gestartet werden.“ (Interview auf Fearless Democracy)

Patrick Gensing, Redakteur bei tagesschau.de, berichtete 2018 über die Gruppierung Reconquista Germanica, die sich über die Chat-Plattform Discord koordinierte - “eine virtuelle Trollfabrik, die bereits im Wahlkampf die AfD unterstützte. Sich selbst bezeichnet RG als satirisches Projekt von Gamern. Tatsächlich koordinieren Rechtsradikale hier gezielte Online-Attacken.“ (Quelle)

Eine Studie des Institute for Strategic Dialogue und der Aktionsgruppe #ichbinhier untersuchte Posts, Likes und Kommentare bei Twitter und öffentlichen Facebook-Seiten. Einige Zitate:

  • “Die Auswertung von 700 Posts, 16.830 Kommentaren und 1,2 Millionen Likes zeigt, dass 5.500 Accounts (5 % aller bei Hateful Speech aktiven Accounts im Januar) für 50 % der Likes bei Hass in den Kommentarspalten verantwortlich sind. Etwa 1 % der Accounts ist für 25 % der Likes verantwortlich.“ (S. 2)
  • “Eine kleine Gruppe hoch aktiver Accounts dominiert demnach eine große Anzahl der Kommentarspalten und interagiert positiv mit Hateful Speech.“ (S. 12)
  • “Der Diskurs in vielen Kommentarspalten auf Facebook ist kein Abbild der Gesellschaft, sondern wird von Sympathisanten extremistischer und verfassungsfeindlicher Organisationen bestimmt.“ (S. 2)
  • “Rechte Akteure versuchen durch hochaktive und koordinierte Accounts den Eindruck einer Mehrheitsmeinung zu suggerieren.“ (S. 15)
  • “Hate Speech unter Medienartikeln der großen deutschsprachigen Newsseiten auf Facebook wird von einer – gemessen an der Anzahl aller Nutzer – kleinen Gruppe von Accounts produziert, “gepusht“ und verbreitet. Die Verbreitung geschieht oft inhaltlich und zeitlich koordiniert.“ (S. 25)

Quelle: Kreißel, P. u.a., HASS AUF KNOPFDRUCK - Rechtsextreme Trollfabriken und das Ökosystem koordinierter Hasskampagnen im Netz, London 2018

Siehe hierzu auch den Text “Lautstarke Minderheit“ (Stand: 08.05.2019) und den Tagesthemenausschnitt Rechte Hetze im Netz (3:26 min)

Das NATO Strategic Communications Centre of Excellence belegte im Dezember 2019:
The size of the social media manipulation industry is troubling. We have identified hundreds of providers. Several have many employees and significant revenue. It is clear that the problem of inauthentic activity is extensive.“
Es zeigte, wie einfach man auf dem Markt Beinflussungsaktivitäten einkaufen kann: “At a cost of just 300 EUR, we bought 3 530 comments, 25 750 likes, 20 000 views, and 5 100 followers. By studying the accounts that delivered the purchased manipulation, we were able to identify 18 739 accounts used to manipulate social media platforms.“

Auf der Basis mehrerer Studien urteilen sie “that Facebook, Instagram, Twitter, and YouTube are still failing to adequately counter inauthentic behaviour on their platforms.“
How Social Media Companies are Failing to Combat Inauthentic Behaviour Online

Panorama - Die Reporter (NDR) veröffentlichte 2017 eine gut recherchierte 30 min Dokumentation über Trolle und Trollfabriken.

Die Folge Hass im Internet des satirischen NEO MAGAZIN ROYALE mit Jan Böhmermann (21 min) thematisiert Trolle und Trollfabriken.

Meinungsäußerungsfreiheit und ihre legale Einschränkung

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG) sollen Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube gezwungen werden, eine Meldemöglichkeit für strafbare Inhalte in Deutschland einzurichten, solche Meldungen zu prüfen und “offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ zu löschen oder zu sperren.

Das Gesetz wurde kontrovers diskutiert (vgl die Übersicht bei Wikipedia. )

In der öffentlichen Diskussion wird in diesem Kontext auf die schwierige Abgrenzung zwischen verbotener “Hassrede“ und der zu schützenden Meinungsäußerungsfreiheit verwiesen.

Die Meinungsäußerungsfreiheit wird in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefordert und durch Artikel 19 des https://treaties.un.org/doc/publication/unts/volume%20999/volume-999-i-14668-english.pdf Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights) , durch Artikel 10 der https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680063764 Europäischen Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) und durch Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes rechtsverbindlich geschützt. Sie gilt jedoch nicht absolut: Gleich im anschließenden Art. 5 Abs. 2 heißt es: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Gemäß der “Missbrauchs-Klausel“ des Art. 17 der Europäischen Konvention kann sich z.B. auf die Meinungsäußerungsfreiheit “niemand berufen, der dazu aufruft, die Grund- und Menschenrechte bestimmter Gruppen von Menschen zu beschneiden.“ (Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, S. 5).

Artikel 4 der International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, von 1965 verlangt von den Staaten, "alle Propaganda und alle Organisationen zu verurteilen, die sich auf Vorstellungen von Theorien der Überlegenheit einer Rasse oder einer Gruppe von Personen, einer Farbe oder ethnischen Herkunft stützen oder die versuchen, Rassenhass und Diskriminierung in irgendeiner Form zu rechtfertigen oder zu fördern ...“

Die international aktive englische NGO ARTICLE 19 erörtert in ihrer Publikation ‘Hate Speech’ Explained: A Toolkit differenziert die Fragen:

  • “Wie identifizieren wir "Hassreden", die eingeschränkt werden können, und wie unterscheiden wir sie von geschützter Rede?
  • Welche positiven Maßnahmen können Staaten und andere ergreifen, um "Hassreden" zu begegnen?
  • Welche Arten von "Hassreden" sollten von den Staaten verboten werden und unter welchen Umständen?“

Zu den Anregungen aus der internationalen Diskussion siehe auch die aktuellen Artikel Patricia Meléndez, Wie wir die Meinungsfreiheit schützen und dabei Hassreden bekämpfen können, 2019 und Ein globaler "Dauerbrenner“ - Der Umgang mit Hate Speech auf Online-Plattformen von Amélie Pia Heldt.

Zur Verdeutlichung der komplexen Abwägungen in seinen Gerichtsentscheidungen zu diesem Themenbereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2019 ein Factsheet –Hate speech veröffentlicht.

Zur Begrenzung der Meinungsäußerungsfreiheit in Deutachland durch das Recht der persönlichen Ehre und durch § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (Üble Nachrede), § 187 StGB (Verleumdung) und § 130 StGB (Volksverhetzung) bietet der Artikel von Sonja Boddin: Die rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit - Hate Speech und Fake News im Lichte der Grundrechte und des Strafrechts eine praxisorientierte, gut gegliederte Übersicht in allgemein verständlicher Sprache. Sie wird ergänzt durch ein Kapitel “Was kannst du tun, wenn du auf besonders üble Hassrede triffst oder selbst zur Zielscheibe von Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung wirst?“

Eine gut gegliederte und nachvollziehbare Auseinandersetzung mit diesem um anders begründete Community-Richtlinien erweiterten Spannungsfeld liefert die Aufzeichnung des aktuellen Vortrags von RA Chan-jo Jun: Meinungsfreiheit, Menschenwürde, Community-Standards – wer schützt was in Netzdiskursen? (2019)

Eine geundlegende juristische Erörterung ist nachzulesen bei Mathias Hong, Meinungsfreiheit und ihre Grenzen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 12-13/2020), S. 16 – 21

Die Kultusministerkonferenz fordert für den schulpraktische Umgang mit diesem Spannungsfeld: Kontroversitätsgebot und Überwältigungsverbot “verweisen auf die Pflicht, unterschiedliche Perspektiven zu einem Thema aufzuzeigen und zuzulassen. Dies bedeutet, dass auch widerstreitende oder umstrittene Positionen einbezogen werden müssen. Dies bedeutet nicht, dass jede Position akzeptiert werden muss oder alle Positionen in gleicher Weise gelten. Wenn Schülerinnen und Schüler in einer Diskussion Standpunkte äußern, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind, dürfen Lehrerinnen und Lehrer diese keinesfalls unkommentiert oder unreflektiert lassen. Werden in der Schule kontroverse Thematiken behandelt, haben Lehrkräfte die anspruchsvolle Aufgabe, den Unterrichtsgegenstand multiperspektivisch zu beleuchten, zu moderieren, bei Bedarf gegenzusteuern, sowie Grenzen aufzuzeigen, wenn diese überschritten werden.“ ( Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule, 2018, S.5)

Zu aktuellen Fragestellungen, Aktivitäten und “Best-Practice-Beispielen“ der Medienanstalten in Deutschland siehe den Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2019: Der Ton wird härter. Hass, Mobbing und Extremismus – Massnahmen, Projekte und Forderungen, der kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden kann; siehe darin auch die hilfreichen Überlegungen von Vera Borngässer, Sabine Eder, Jörg Kratzsch: Hate Speech und Cybermobbing als Herausforderung für die Medienpädagogik, S. 36 ff.

Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen:

  • Mehrere Paragraphen des Strafgesetzes werden erweitert und mit höherem Strafrahmen versehen. Beispiele: “Bislang ist nach § 241 StGB nur die Bedrohung mit einem Verbrechen – meist die Morddrohung – strafbar. Künftig sollen auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein.“
    “Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Künftig soll auch die Billigung künftiger schwerer Taten erfasst sein, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies richtet sich gegen Versuche, ein Klima der Angst zu schaffen. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre "an die Wand gestellt“ ist ein Beispiel für die künftige Strafbarkeit.“
  • “Soziale Netzwerke sollen strafbare Postings künftig nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen, damit die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem BKA auch die letzte IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen.“

(Pressemitteilung)

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