Hate Speech - Hasskommentare (2020)

Annotierte Materialien für die medienpädagogische Arbeit

1. Einstieg

2. Zur Begriffsklärung

3. Zur Einordnung

4. Materialien für Unterricht und Jugendarbeit

5. Unterstützungsangebote

1. Einstieg

“Hasskommentare werden gezielt eingesetzt, um Menschen einzuschüchtern, sie zu diskriminieren, ihre Meinung zu beeinflussen. Politikerinnen und Politiker sind besonders häufig Zielscheibe von Hass und Hetze im Netz. Oft sind es Morddrohungen, Vergewaltigungsdrohungen, rassistische, diskriminierende, sexistische Hetze.“ (Quelle)

1. Bundestagsabgeordnete haben in dem Clip “Hasskommentare gegen Politiker*innen – Versagt die Justiz?“ “von ihrem schlimmsten Onlinehass berichtet und erzählt, was daraus geworden ist.“ (Quelle)

Zu Wort kommen Bernd Riexinger, Herbert Hirte, Yasmin Fahimi, Dorothee Bär, Anke Domscheit-Berg, Bärbel Bas, Joana Cotar, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Alexander Radwan, Elisabeth Motschmann, Renate Künast, Niema Movassat und Gitta Connemann.

2. Renate Künast betont abschließend:
“Wer soll ehrenamtlicher Bürgermeister werden, oder Bundestagsabgeordneter oder sich mit Geflüchteten, mit Obdachlosen, mit Kindern, die Hilfe bei Schularbeiten brauchen, dafür engagieren, wenn du dafür nicht nur derartig angepampt, sondern richtig gehasst wirst. Das sind die Grundlagen unserer Demokratie, dass Menschen sich engagieren. Das darf man gar nicht zulassen, dass man dafür so massiv runter gemacht wird.“

Dieser kurze Spot (3:27) wurde innerhalb des Themenbereichs “Neuland - Wer hat die Macht im Internet?“ des preisgekrönten Formats Docupy produziert. Er kann zweigeteilt jeweils gut als Gesprächsanstoß für eine weiterführende projektorientierte Arbeit genutzt werden, in der auch die Fragen und Erfahrungen der Jugendlichen thematisiert werden. Weitere hierfür gut geeignete Gesprächsanstöße sind unten im Abschnitt Materialien für Unterricht und Jugendarbeit aufgeführt.

Hinweis vom 21.01.20: “Teilerfolg für Renate Künast: Sechs der insgesamt 22 Kommentare, gegen die sich die Grünen-Politikerin zunächst vergeblich vor Gericht gewehrt hatte, sind nun doch als Beleidigung eingestuft worden. Damit könnte sie zivilrechtlich gegen die Personen vorgehen.“

Quelle: rbb

Nachtrag: Künast siegt vor Gericht in Hate-Speech-Verfahren

1. Einstieg

2. Zur Begriffsklärung

3. Zur Einordnung

4. Materialien für Unterricht und Jugendarbeit

5. Unterstützungsangebote