Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die digitale Welt verstehen und mitgestalten - Lernen und Lehren digitalisieren (2015)

Antrag zur Beschlussfassung durch den Bundestag

(Anmerkung: Ausgehend von Ergebnissen der DIVSI U9-Studie "Kinder in der Digitalen Welt" und der IEA-Studie ICILS 2013 (warum nur/gerade diese?) und unter Verweis auf die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" fordert und begründet die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Regelungen, die weitgehend auch in den medienpädagogischen Forderungen von GMK und KBoM angesprochen werden - vgl. hierzu auch schon "Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Medienkompetenz als Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz, Fraktionsbeschluss 7. Juni 2011." Die hier im Antrag genutzten Formulierungen "Digitale Bildung" und "Lernen und Lehren digitalisieren" werden nicht definiert.)

Einige Auszüge:

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung nachfolgender Empfehlungen in Kooperation mit den Ländern unverzüglich anzugehen und gleichzeitig, um dies umfassend zu ermöglichen, den Entwurf für einen neuen Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes vorzulegen, der es Bund und Ländern ermöglicht, auf der Basis von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungssystems zusammenzuarbeiten (Drucksache 18/3163). Bis diese Verfassungsänderung in Kraft getreten ist, fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" im Hinblick auf Bildung und Forschung endlich ohne Abstriche umzusetzen.

Die Bundesregierung muss in Zusammenarbeit mit den Ländern und Akteuren aus allen Bildungsbereichen deshalb dafür Sorge tragen, dass

  1. die Zugangsmöglichkeiten für Digitale Bildung erweitert werden. Diesbezüglich muss der flächendeckende Breitbandausbau, von dem auch Kitas, Schulen und Hochschulen profitieren können, endlich vorangetrieben werden. ...
  2. sich Medienbildung - angefangen bei der frühkindlichen Bildung - als roter Faden durch alle Bildungsangebote zieht. Daher sollte Medienpädagogik als verpflichtender Teil bereits in die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie in anderen pädagogischen Berufen integriert und entsprechende Weiterbildungen für pädagogisches Fachpersonal angeboten werden. ...
  3. der Aspekt Digitale Bildung bei der Bildungsforschung und Bildungsberichterstattung eine stärkere Berücksichtigung findet. So muss Medienbildung im Umfeld von Kindertageseinrichtungen und Schulen als Gegenstand von Bildungsforschung gestärkt und die institutionalisierten Bemühungen der Medienbildung durch systematische Evaluationen und (Begleit-)Forschungsarbeiten flankiert und in einem nationalen Bildungsmonitoring untersucht werden. ...
  4. dem Aspekt Digitale Bildung in punkto Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal verstärkt genüge getan wird. Deshalb muss die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte durch die Verbesserung von Studienmaterialien, medialer Ausstattung und personeller Ressourcen in den entsprechenden Einrichtungen flankiert werden. Insbesondere an jenen Hochschulen, an denen pädagogisches Personal ausgebildet wird, müssen die medienpädagogischen Professuren und Programme stärker unterstützt und darüber hinaus gut ausgestattete Medienzentren und hochschuldidaktische Fortbildungen zur Förderung der Medienkompetenz aller Lehrenden eingerichtet werden. ...
  5. Standards und Curricula den Erfordernissen der Digitalen Bildung angepasst werden. Die Bundesregierung muss deshalb darauf hinwirken, dass für die schulische Medienbildung bundesweit einheitliche Mindeststandards zur Medienkompetenz in den verschiedenen Altersstufen entwickelt werden, im besten Fall analog zum Kompetenzstufenmodell von ICILS 2013. Ferner muss Medienbildung in den Prüfungen und Lehrplänen für alle Fächer und im länderspezifischen Qualitätsrahmen zur Schulentwicklung verankert sowie Lehrerinnen und Lehrern angemessene (didaktische) Hilfestellungen und Materialien zur Verfügung gestellt werden. Digitale Bildung muss als ganzheitliche Aufgabe verstanden werden, die auch den außerschulischen Bereich umfasst. ...
  6. im Urheberrecht eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke verankert wird, die die bestehenden Schrankenprivilegien für Wissenschaft und Forschung zusammenfasst, um die Nutzung und Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Breite umfangreicher zu ermöglichen. ...
  7. eine Open-Access-, Open-Science- und Open-Data-Strategie konsequent gefördert wird. Der für Bildung und Wissenschaft notwendige Zugang zu veröffentlichten Ergebnissen und Daten öffentlich geförderter Forschung muss unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen gewährleistet werden. ...
  8. Wissenschaft 2.0 verantwortungsvoll gestaltet wird. Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten von Internet, neue Medien und Technologien üben und im Rahmen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten anbringen. ...
  9. Schulen und Hochschulen in ihrer Ausstattung den Erfordernissen der Digitalen Bildung angepasst werden. Digitale Infrastrukturen an Hochschulen müssen so ausgebaut werden, dass sie die Nutzung von neuen Medien und Lernformen in der Lehre, Hochschullehre und im gesamten Forschungsprozess dauerhaft ermöglichen. ...
  10. den Austausch mit in den Bereichen Urheberrecht, Open Access, Open Science und Open Data agierenden zivilgesellschaftlichen Akteuren zu intensivieren, zivilgesellschaftliche Programme stärker zu unterstützen und die entsprechenden Akteure sehr viel stärker in die Erarbeitung von Reform-Vorschlägen zu beteiligen ..."

Der komplette achtseitige Antrag ist als Drucksache 18/6203 veröffentlicht und kann als PDF-Datei herunter geladen werden.