Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Medienkompetenz als Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz, Fraktionsbeschluss 7. Juni 2011

Die siebenseitigen Überlegungen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema ergeben folgende

"Zusammenfassende Schlussfolgerungen/Forderungen

  • Medienkompetenz ist die wichtigste Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz.
  • Dabei verstehen wir Medienkompetenz nicht als bloßes "Abfragewissen", sondern als notwendiges Bündel vielfältiger kognitiver und sozialer Fähigkeiten, welches zur Teilhabe an der digitalen Gesellschaft befähigt.
  • Risiken minimieren: Kinder schützen, Jugendliche stärken und befähigen
  • Medienbildung als roten Faden in alle staatlichen Bildungsangebote verweben
  • bereits in Kindertagesstätten den Grundstein für spätere Medienkompetenz legen
  • Medienbildung in den Schulen fest verankern - nicht als eigenes Schulfach, sondern als Querschnittsaufgabe
  • Medienpädagogik als verpflichtenden Teil in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie in anderen pädagogischen Berufen integrieren, entsprechende Weiterbildungen für pädagogisches Fachpersonal anbieten
  • Technische Ausstattung von Schulen verbessern - jedoch nie um des Selbstzwecks willen, sondern immer nur Hand in Hand mit der Ausbildung des pädagogischen Personals
  • Eltern zu Multiplikatoren von Medienkompetenz machen: sensibilisieren, Beratungsangebote machen, aktiv in Medienbildung in Schule und Kindergarten einbeziehen
  • Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Medienbildungsprojekte und deren Evaluation
  • Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Bundesebene, die als Netzwerk zwischen den Akteuren der Medienbildung fungiert
  • Einrichtung und bundesweites Bekanntmachen eines Online-Portals, an das sich Ratsuchende in Problemfällen wenden können
  • Internationale Zusammenarbeit im Bereich Kinder- und Jugendschutz intensivieren.
  • Hohe Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen als Standard für Soziale Netzwerke u. ä. vorschreiben." (S.7)

Der komplette Beschluss kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.