Medienkompetenz in der digitalen Welt

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt
(2008/2129(INI))

Das Europäische Parlament ,

– unter Hinweis auf das Unesco-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (1), insbesondere auf Erwägung 37 der Richtlinie 2007/65/EG und Artikel 26 der Richtlinie 89/552/EWG,

– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien(2) ,

- unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)(3) ,

– unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/952/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste(4) ,

– unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen(5) ;

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2007 "Ein europäisches Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld" (KOM(2007)0833),

– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Medienpluralismus in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" (SEK(2007)0032),

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 "i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2005)0229),

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2002 zur Medienkonzentration(6) ,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2005 zu der Anwendung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" – in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG – im Zeitraum 2001-2002(7) ,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zum Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk: eine Chance für die audiovisuelle Politik in Europa und für die kulturelle Vielfalt(8) ,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen(9) und zu einem europäischen Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld(10) ,

– unter Hinweis auf die Grünwald-Erklärung der Unesco aus dem Jahre 1982 zur Medienerziehung,

– unter Hinweis auf die Paris-Agenda der Unesco aus dem Jahre 2007: Zwölf Empfehlungen für die Medienerziehung,

– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten (Rec(2006)0012) über das Fitmachen von Kindern für die neue Informations- und Kommunikationsumgebung,

– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0461/2008),

A. in der Erwägung, dass Medien die Gestaltung von gesellschaftlichem Alltag und Politik beeinflussen; in der Erwägung, dass eine hohe Medienkonzentration den Medienpluralismus gefährden kann, und in der Erwägung, dass Medienkompetenz daher von großer Bedeutung für die politische Bildung und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Union ist,

B. in der Erwägung, dass sich alle Arten von audiovisuellen oder gedruckten Medien, klassische und digitale, vermischen und eine Konvergenz der unterschiedlichen Medienformen in technischer und inhaltlicher Hinsicht stattfindet, und in der Erwägung, dass durch innovative Technologien neue Massenmedien immer stärker in alle Lebensbereiche vordringen und diese neuen Medien eine aktivere Rolle des Mediennutzers voraussetzen und dass auch Social Communities, Weblogs und Videospiele Medienformen sind,

C. in der Erwägung, dass für junge Mediennutzer vor allem das Internet die Erstinformationsquelle ist und diese über ein an den eigenen Bedürfnissen orientiertes, aber unsystematisches Wissen im Umgang mit diesem Medium verfügen, wohingegen Erwachsene sich hauptsächlich über Radio, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften informieren, und in der Erwägung, dass daher die Medienkompetenz in der gegenwärtigen Medienlandschaft sowohl den Herausforderungen der neuen Medien – insbesondere der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten für Interaktion und kreative Beteiligung – als auch den Kenntnissen entsprechen muss, die von den traditionellen Medien, die weiterhin die Hauptinformationsquelle der Bürger darstellen, vorausgesetzt werden,

D. in der Erwägung, dass die neuen Kommunikationstechnologien wenig versierte Nutzer mit einer Fülle von undifferenzierten, d. h. nicht nach ihrer Relevanz geordneten Informationen überschwemmen können und dass dieses Übermaß an Information ein genau so großes Problem darstellen kann wie fehlende Information,

E. in der Erwägung, dass eine gute Ausbildung in der Nutzung der Informationstechnologien und Medien, die die Rechte und Freiheiten der anderen respektiert, die berufliche Qualifikation des Einzelnen deutlich erhöht und volkswirtschaftlich zur Erreichung der Lissabon-Ziele beiträgt,

F. in der Erwägung, dass der umfassende Zugang zu den Kommunikationstechnologien jedem Einzelnen die Möglichkeit gibt, auf diesem Wege Informationen zu übermitteln und weltweit zu verbreiten, wodurch jeder Internetnutzer potenziell zum Journalisten wird, und dass eine ausreichende Medienkompetenz somit nicht nur für das Verständnis von Informationen, sondern auch für die Fähigkeit, Medieninhalte zu produzieren und zu verbreiten, notwendig ist, und dass Computerkenntnisse allein daher nicht automatisch zu größerer Medienkompetenz führen,

G. in der Erwägung, dass in Bezug auf die Entwicklung der Telekommunikationsnetze und den Vormarsch der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Regionen, insbesondere entlegenen und ländlichen Gebieten, festzustellen sind, was die Gefahr einer kontinuierlichen Vertiefung der digitalen Kluft innerhalb der Europäischen Union in sich birgt,

H. in der Erwägung, dass Schulen eine wesentliche Rolle bei der Herausbildung kommunikationsfähiger und urteilsfähiger Menschen spielen und dass es große Unterschiede im Bereich Medienerziehung und beim Grad der Einbeziehung und Nutzung der IKT im Unterricht zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen gibt, und dass Medienerziehung primär durch Lehrerinnen und Lehrer geschehen kann, die selbst medienkompetent sind und eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich haben,

I. in der Erwägung, dass Medienerziehung eine ausschlaggebende Rolle bei der Erreichung eines hohen Niveaus an Medienkompetenz spielt, die ein wichtiger Teil der politischen Bildung ist, die den Menschen hilft, ihr Auftreten als aktive Bürgerinnen und Bürger und ihr Bewusstsein für Rechte und Pflichten zu stärken; in der Erwägung, dass gut informierte, mündige Bürgerinnen und Bürger die Grundlage einer pluralistischen Gesellschaft darstellen, und in der Erwägung, dass durch die Erstellung von eigenen Inhalten und Medienprodukten Fähigkeiten erlernt werden, die ein tieferes Verständnis für die Grundsätze und Werte von professionell hergestellten Medieninhalten ermöglichen,

J. in der Erwägung, dass medienpädagogische Arbeit bei älteren Personen weniger etabliert ist als bei jungen Menschen und dass es bei älteren Personen häufig Ängste und Barrieren gegenüber den neuen Medien gibt,

K. in der Erwägung, dass Gefahren, die die Sicherheit personenbezogener Daten betreffen, immer subtiler und immer zahlreicher werden, und dass dies für wenig versierte Nutzer ein hohes Risiko bedeutet,

L. in der Erwägung, dass die Medienkompetenz eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft darstellt,

M. in der Erwägung, dass Medien Chancen zu weltweiter Kommunikation und Weltoffenheit eröffnen, Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften sind und sowohl Wissen als auch Informationen vermitteln, und in der Erwägung, dass neue digitale Medien positive partizipatorische und kreative Möglichkeiten bieten und dadurch eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung an den politischen Prozessen entsteht,

N. in der Erwägung, dass die jetzige Datenlage nicht ausreicht, um genaue Aussagen zum Stand der Medienkompetenz in der Europäischen Union zu machen,

O. in der Erwägung, dass die entscheidende Bedeutung der Medienkompetenz auch von der Unesco beispielsweise in der Erklärung von Grünwald zur Medienerziehung (1982) und in der Paris-Agenda - Zwölf Empfehlungen für die Medienerziehung (2007) hervorgehoben wurde,

Grundsätzliches

1. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission zur Medienkompetenz im digitalen Umfeld; sieht aber Verbesserungsbedarf bei der Ausformulierung eines europäischen Konzepts zur Förderung der Medienkompetenz, insbesondere was die Einbeziehung klassischer Medien und die Anerkennung der Bedeutung von Medienerziehung anbelangt;

2. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen; erwartet, dass sich die Mitgliedstaaten nachdrücklich für die Förderung von Medienkompetenz einsetzen, und schlägt vor, den Kontaktausschuss der Mitgliedstaaten, der in der Richtlinie 89/552/EWG vorgesehen ist, durch Erziehungsexperten zu verstärken;

3. fordert die Kommission auf, eine Empfehlung zur Medienkompetenz anzunehmen und einen entsprechenden Aktionsplan aufzustellen; fordert die Kommission auf, 2009 eine Sitzung des Kontaktausschusses für audiovisuelle Mediendienste zu organisieren, um den Austausch von Informationen und eine regelmäßige effiziente Zusammenarbeit zu erleichtern;

4. fordert die für die Regelung der audiovisuellen und elektronischen Kommunikation zuständigen Behörden auf, zur Verbesserung der Medienkompetenz auf den verschiedenen Ebenen zusammenzuarbeiten; sieht die besondere Notwendigkeit, auf nationaler Ebene Verhaltenskodizes und gemeinsame Regulierungsinitiativen zu entwickeln; betont die Notwendigkeit, alle Parteien an der Förderung einer systematischen Erforschung und regelmäßigen Analyse der verschiedenen Aspekte und Dimensionen der Medienkompetenz zu beteiligen;

5. empfiehlt der Kommission, die Sachverständigengruppe "Medienkompetenz" auch zur Diskussion medienerzieherischer Aspekte zu nutzen und die Frequenz der Treffen zu erhöhen und sich regelmäßig mit den Vertretern aller Mitgliedstaaten zu beraten;

6. hält fest, dass neben den Politikern und den Medienmachern, den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Medienunternehmen vor allem die kleinen Einrichtungen vor Ort wie zum Beispiel Bibliotheken, Volkshochschulen, Bürger-, Kultur- und Medienzentren, Fort- und Weiterbildungsstätten und die Bürgermedien aktiv zur Förderung der Medienkompetenz beitragen können;

7. fordert die Kommission mit Blick auf Artikel 26 der Richtlinie 89/552/EWG auf, Medienkompetenzindikatoren zur langfristigen Förderung von Medienkompetenz in der Europäischen Union zu entwickeln;

8. stellt fest, dass Medienkompetenz heißt, die Fähigkeiten zu besitzen, die unterschiedlichen Medien eigenständig zu nutzen, die verschiedenen Aspekte der Medien und Medieninhalte zu verstehen und kritisch zu bewerten sowie selbst in vielfältigen Kontexten zu kommunizieren und Medieninhalte schaffen und verbreiten zu können; stellt außerdem fest, dass es bei der Vielzahl verfügbarer Quellen vor allem um die Fähigkeit geht, gezielt Informationen aus der Daten- und Bilderflut neuer Medien herauszufiltern und diese einzuordnen;

9. betont, dass Medienerziehung ein Schlüsselelement der Verbraucherinformationspolitik, des bewussten und vertrauten Umgangs mit Fragen der Rechte am geistigen Eigentum, der aktiven demokratischen Teilhabe der Bürger und der Förderung des interkulturellen Dialogs darstellt;

10. ermutigt die Kommission, ihre Politik zur Förderung der Medienkompetenz in Zusammenarbeit mit allen Organen der Union sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszubauen und die Zusammenarbeit mit der Unesco und dem Europarat zu verstärken;

Zielgruppen und Zielsetzungen

11. betont, dass medienerzieherische Aktivitäten alle Bürgerinnen und Bürger einschließen müssen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung;

12. weist darauf hin, dass die Medienkompetenz im familiären Umfeld beginnt durch Anleitung bei der Auswahl der von den Medien angebotenen Dienstleistungen – unter Betonung der Bedeutung der Medienerziehung durch die Eltern, die bei der Ausformung der Mediengewohnheiten der Kinder eine maßgebliche Rolle spielen – , dass sie fortgesetzt wird im schulischen Umfeld und während des lebenslangen Lernens und dass sie gestärkt wird durch die Tätigkeit der nationalen und staatlichen Behörden sowie der Regulierungsbehörden und durch die Arbeit der im Medienbereich tätigen Akteure und Einrichtungen;

13. stellt fest, dass die Ziele von Medienerziehung der kompetente und kreative Umgang mit Medien und ihren Inhalten, die kritische Analyse von Medienprodukten, das Verständnis des Funktionierens der Medienindustrie und die selbständige Produktion von Medieninhalten sind;

14. empfiehlt, dass Medienerziehung auch über urheberrechtliche Gesichtspunkte der Mediennutzung und über die Bedeutung der Achtung der Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere im Hinblick auf das Internet, informieren und über Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmtheit aufklären sollte; betont die Notwendigkeit, den Nutzern neuer Medienkompetenzen die potenziellen Gefahren betreffend die Informationssicherheit und die Sicherheit personenbezogener Daten sowie die Risiken im Zusammenhang mit Gewalt im Internet bewusst zu machen;

15. weist darauf hin, dass Werbung unter den von den Medien geleisteten Diensten breiten Raum einnimmt; betont, dass die Medienkompetenz auch Kriterien zur Bewertung der bei der Werbung angewandten Instrumente und Praktiken vermitteln sollte;

Gewährleistung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien

16. fordert die europäische Politik auf, die digitale Kluft zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Stadt und Land zu verringern durch den Ausbau der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und vor allem durch die Bereitstellung von Breitband in weniger erschlossenen Gebieten;

17. hält fest, dass zur öffentlichen Daseinsvorsorge auch die Bereitstellung des Zugangs für Breitbandinternet zählt und durch ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot sowie erschwingliche Preise gekennzeichnet sein soll, und fordert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit zur Nutzung eines kostengünstigen Breitbandanschlusses hat;

Medienerziehung an Schulen und als Bestandteil der Lehrerausbildung

18. betont, dass Medienerziehung Teil der formalen Bildung, zu der alle Kinder Zugang haben, und integraler Bestandteil des Lehrplans auf allen Schulstufen sein sollte;

19. fordert, dass Medienkompetenz als neunte Schlüsselkompetenz in den Europäischen Referenzrahmen für lebensbegleitendes Lernen nach der Empfehlung 2006/962/EG aufgenommen wird;

20. empfiehlt, dass Medienerziehung so weit wie möglich praxisorientiert sein sollte und mit wirtschaftlichen, politischen, literarischen, sozialen, künstlerischen und informationstechnischen Fächern verbunden wird, und schlägt die Einführung eines Fachs "Medienerziehung" sowie einen fachübergreifenden Ansatz verknüpft mit außerschulischen Projekten vor;

21. empfiehlt den Bildungseinrichtungen, als Maßnahme zur praktischen Schulung von Medienkompetenzen die Gestaltung von Medienprodukten (im Bereich der Printmedien, audiovisuellen Medien und neuen Medien) unter Einbeziehung von Schülern und Lehrern zu fördern;

22. fordert die Kommission auf, bei der angekündigten Erstellung der Indikatoren zur Medienkompetenz sowohl die Qualität des Schulunterrichts als auch die Ausbildung von Lehrkräften in diesem Bereich einzubeziehen;

23. stellt fest, dass neben pädagogischen und bildungspolitischen Aspekten auch die technische Ausstattung und der Zugang zu neuen Technologien eine wesentliche Rolle spielen, und betont, dass eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur an Schulen vorgenommen werden muss, um allen Schulkindern Zugang zu Computern, Internet und entsprechendem Unterricht zu ermöglichen;

24. betont, dass der Medienerziehung in Sonderschulen eine besondere Bedeutung zukommt, da bei vielen Behinderungen den Medien eine bedeutsame Funktion bei der Überbrückung von Kommunikationsbarrieren zukommt;

25. empfiehlt, dass verpflichtende medienpädagogische Module für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulstufen in ihre Ausbildung integriert werden, um eine intensive Schulung zu erreichen; fordert daher die zuständigen nationalen Behörden dazu auf, Lehrerinnen und Lehrern aller Fächer und Schularten den Einsatz von audiovisuellen Unterrichtsmitteln und die Probleme der Medienerziehung zu vermitteln;

26. betont, dass ein regelmäßiger Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und, im Bereich der Bildung, von pädagogischen Methoden zwischen den Mitgliedstaaten notwendig ist;

27. fordert die Kommission auf, beim Nachfolger des Programms MEDIA 2007 einen eigenen Teil für die Förderung von Medienkompetenz aufzunehmen, denn in der derzeitigen Fassung trägt das Programm nur wenig zur Förderung der Medienkompetenz bei; unterstützt außerdem das Bemühen der Kommission, ein neues Programm namens Media Mundus zu entwickeln, um die internationale Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich zu unterstützen; fordert, dass der Medienkompetenz in anderen Förderprogrammen der Europäischen Union, vor allem den Programmen "Lebenslanges Lernen", eTwinning, Safer Internet und im Europäischen Sozialfonds mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;

Medienerziehung bei älteren Personen

28. betont, dass Medienarbeit mit älteren Personen an den Orten erfolgen muss, wo sie sich aufhalten, wie z.B. Vereine, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens, Freizeit- und Hobbygruppen, Initiativen oder Seniorenkreise;

29. hält fest, dass digitale Netze vor allem älteren Menschen die Möglichkeit bieten, sich kommunikativ am Alltag zu beteiligen und ihre Selbständigkeit so lange wie möglich zu bewahren;

30. verweist darauf, dass die Lebens- und Erfahrungswelten von älteren Personen und ihr eigener Umgang mit Medien bei der Medienerziehung im Alter berücksichtigt werden müssen;

31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Anmerkungen:

(1) ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27.
(2) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 1.
(3) ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12.
(4) ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 72.
(5) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
(6) ABl. C 25 E vom 29.1.2004, S. 205.
(7) ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 117.
(8) ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 120.
(9) ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 14.
(10) ABl. C 140 vom 6.6.2008, S. 8.

Quelle:

© European Parliament 2008
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