Schüler-Landtag Rheinland-Pfalz, Erhöhung der Medienkompetenz der Schulabgänger (2009)

Der Schüler-Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner 25. Sitzung beschlossen:

Erhöhung der Medienkompetenz der Schulabgänger

Die Schule hat die wichtige Aufgabe, junge Menschen auf ihre Zukunft vorzubereiten. Neben der Sozialisation und der Entwicklung geeigneter Lernstrategien zum selbständigen lebenslangen Lernen spielt auch das Erlernen spezifischer Fähigkeiten zur effektiven Ausfüllung der Arbeitsplatzanforderungen eine tragende Rolle. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Schüler eine verbesserte Ausbildung im Bereich der Medienkompetenz, denn der Umgang mit neuen Medien ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken.

Momentan sieht es aber so aus, dass das Fach Informatik an den meisten Schulen als Wahlpflichtfach angeboten wird. ITG (Informationstechnische Grundbildung) eher als Wahlfach oder AG. Schülerinnen und Schüler einer Wahlpflichtfach Französisch Klasse nutzen Computer zum Beispiel eher selten, da die Fachsäle meistens von Informatikklassen belegt sind. Im Alltag, beim Arbeiten oder an der Universität bedeuten erweiterte Kenntnisse im Umgang mit dem Computer aber einen deutlichen Vorteil.

Es gibt bereits einen international anerkannten Leistungsnachweis (ICDL). Leider haben nicht alle Schüler die Möglichkeiten diesen zu erwerben. Um Schüler aus finanziell schwachen Familien oder solchen, in denen aus anderen Gründen keine Auseinandersetzung mit neuen Medien stattfinden kann, nicht zu benachteiligen, sollte die Schule den Lernenden Möglichkeiten zur selbständigen Mediennutzung bieten.

Deshalb fordert der Schüler-Landtag:

  1. Unterricht mit "neuen Medien“ durch qualifiziertes Lehrpersonal
    1. Wöchentlich eine Schulstunde Unterricht im Umgang mit "neuen Medien“ in den Klassen 5 bis einschließlich 10, sowie die Einbringung und Anwendung dieser in allen anderen Fachbereichen.
    2. Mindestens alle zwei Jahre eine verpflichtende Fortbildung im Umgang mit "neuen Medien" für alle Lehrkräfte.
  2. Ausstattung der Schulen
    1. Das Land soll die Schulträger (evtl. durch Fördermittel) verpflichten, an allen weiterführenden Schulen den Schülern Laptops zum Verleih während der Schulzeit zur Verfügung zu stellen.
    2. Außerdem soll ein ausgebautes WLAN-Netzwerk, welches nur in Verbindung mit einem zuvor abgelegten Internetführerschein unbeaufsichtigt genutzt werden kann, den Schülern zur Verfügung stehen.
  3. Abschlüsse/Qualifikationen
    Jede Schule muss ihren Schülern ermöglichen, die internationale Computerführerscheinprüfung (ICDL: International computer driving licence) abzulegen.

Quelle:

http://www.landtag.rlp.de/jugendbereich/pdf/sch_landtag/BE-25-4-13-14.pdf (PDF)