Bei Bildungsinhalten gilt: Öffentliches Geld – Öffentliches Gut! (2020)

Wir, die Unterzeichnenden des Offenen Briefes fordern die Verantwortlichen in den Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf, Bildungsinhalte möglichst unter freier Lizenz und dauerhaft online verfügbar zu halten.

Die sogenannte Depublikation ist im Rundfunkstaatsvertrag für Bildungsinhalte als Teil der "zeit- und kulturgeschichtlichen Archive“ nicht mehr zwingend vorgesehen. Diese Neuerung muss aber noch in die Medienkonzepte der ARD und des ZDF umgesetzt werden. Umfassende Nutzungsrechte sind diesem Anspruch entsprechend und mit angemessener Vergütung zu erwerben.

Die Bereitstellung von Sendungen unter freier Lizenz ist nicht immer möglich. Sie bestehen meist (auch) aus “unfreien“ Zutaten. Gangbar ist aber, relevante Teile von Produktionen von vornherein so zu klären, dass sie im Anschluss unter freier Lizenz veröffentlicht werden können, so z. B. Fotos, Grafiken oder Erklärvideos, die im Auftrag der Redaktionen angefertigt werden.

Im Jahr 2020 sehen wir echtes Potenzial für Lehrerinnen, Lehrer und viele weitere Bildungsakteure, mit Material des ÖRR rechts- und zukunftssicher gute Bildungsangebote zu gestalten und diese, z.B. in Bibliotheken, nachhaltig zur Verfügung zu stellen. Dies hängt stark von den Entwicklungen im Telemedienkonzept der ARD und des ZDF in den nächsten Monaten ab. Unterstützen Sie uns mit Ihrem Namen und Ihrer Organisation!

Quelle: WikiMedia

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Siehe hierzu auch die von der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation Free Software Foundation Europe (FSFE) bereits entwickelte Initiative Public Money? Public Code!