Empfehlungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für einen kindgerechten Datenschutz im Umgang mit digitalen Medienangeboten (2018)

Empfehlung 1:

Anbieter digitaler Medien und Dienste, die insbesondere auch Minderjährige ansprechen, sind aufgefordert, die Datenschutzbelange dieser Zielgruppe in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Empfehlung 2:

Der besonderen Schutzbedürftigkeit Minderjähriger ist durch eine entsprechende Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen besonders Rechnung zu tragen. Informationspflichten sind kindgerecht verständlich darzustellen.

Empfehlung 3:

Medienanbieter und -dienste, die sich entweder gezielt an Minderjährige wenden oder jedenfalls nicht ausschließen können, dass ihr Angebot auch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Anspruch genommen wird, sind verpflichtet, für eine umfassende Transparenz und Sicherheit der Datenverarbeitung zu sorgen.

Empfehlung 4:

Datenschutzhinweise einschließlich Informationen zu den erforderlichen Einwilligungen sind in einfacher und für Minderjährige leicht verständlicher Sprache abzufassen und an exponierter Stelle zu platzieren.

Empfehlung 5:

Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und alle sonstigen in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingebundenen gesellschaftlichen Kräfte sind aufgerufen, gerade in Zeiten der durch die Digitalisierung ermöglichten Freiheiten sowohl für den besonderen Wert personenbezogener Informationen als auch für das Risiko der hohen Verletzbarkeit der eigenen Persönlichkeit zu sensibilisieren.

Empfehlung 6:

Insbesondere staatlichen Institutionen obliegt es, Kinder und Jugendliche altersgerecht und umfassend auf die digitale Welt und die datenschutzrechtlichen Risiken vorzubereiten und ihnen Chancen und Risiken einer selbstbewusst-kritischen Teilhabe an den vielfältigen medialen Angeboten zu vermitteln.

Empfehlung 7:

Auf Bundes- und Landesebene sollten Informations- und Aufklärungskampagnen von Verbänden und Institutionen für kindgerechten Datenschutz initiiert und stärker unterstützt werden. Hierzu gehören auch die verschiedenen Initiativen der Landesdatenschutzbehörden.

Empfehlung 8:

Der Umgang mit digitalen Medien und die Vermittlung entsprechender Kompetenzen im Bereich des Datenschutzes sollte fester Bestandteil des schulischen Bildungsangebots sein.

Empfehlung 9:

Eltern sollten durch Informationsinitiativen dabei unterstützt werden, ihren Kindern insbesondere bei der Ersterkundung digitaler Medien die notwendige Hilfestellung auch im Bereich des Datenschutzes zu geben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 3.07.2018