Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV)

In der im August 2008 neu erschienenen 112 seitigen Broschüre "Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder" sind beide Gesetzestexte und sehr ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht.Die aktuellen Änderungen des Jugendschutzgesetzes sind hier bereits eingearbeitet: Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Es soll Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen schützen. Dazu wurden folgende Regelungen getroffen:

* "Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

* Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien werden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert. Es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wird.

* Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen." (Pressemitteilung)

Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes