Bundesdatenschutzgesetz

Inhaltsübersicht:

  • Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
    • § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
    • § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
    • § 3 Weitere Begriffsbestimmungen
    • § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
    • § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    • § 4a Einwilligung
    • § 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
    • § 4c Ausnahmen
    • § 4d Meldepflicht
    • § 4e Inhalt der Meldepflicht
    • § 4f Beauftragter für den Datenschutz
    • § 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
    • § 5 Datengeheimnis
    • § 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen
    • § 6a Automatisierte Einzelentscheidung
    • § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
    • § 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
    • § 7 Schadensersatz
    • § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
    • § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
    • § 9a Datenschutzaudit
    • § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
    • § 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
  • Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
    • Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
      • § 12 Anwendungsbereich
      • § 13 Datenerhebung
      • § 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
      • § 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
      • § 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
      • § 17
      • § 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
    • Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
      • § 19 Auskunft an den Betroffenen
      • § 19a Benachrichtigung
      • § 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
      • § 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    • Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
      • § 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
      • § 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
      • § 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
      • § 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
      • § 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
    • Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
      • § 27 Anwendungsbereich
      • § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
      • § 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
      • § 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
      • § 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
      • § 31 Besondere Zweckbindung
      • § 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
    • Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
      • § 33 Benachrichtigung des Betroffenen
      • § 34 Auskunft an den Betroffenen
      • § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
    • Dritter Unterabschnitt - Aufsichtsbehörde
      • §§ 36 und 37
      • § 38 Aufsichtsbehörde
      • § 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
  • Vierter Abschnitt - Sondervorschriften
    • § 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
    • § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
    • § 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
    • § 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
    • § 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
  • Fünfter Abschnitt - Schlussvorschriften
    • § 43 Bußgeldvorschriften
    • § 44 Strafvorschriften
  • Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
    • § 45 Laufende Verwendungen
    • § 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
    • § 47 Übergangsregelung
    • § 48 Bericht der Bundesregierung
    • Anlage (zu § 9 Satz 1)

Das Bundesdatenschutzgesetz liegt auf http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html als PDF oder HTML vor.