Discord in der Kinder- und Jugendarbeit - Statement zu Chancen, Risiken und Leitlinien zur Nutzung (2020)

Die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW im April 2020 eine differenziert abwägende neunseitige Stellungnahme über Vor- und Nachteile der Nutzung von Discord in der Kinder- und Jugendarbeit vorgelegt.

Die Handreichung erörtert:

  • Was ist Discord?
  • Warum ist Discord interessant für die Kinder- und Jugendarbeit?
  • Discord und Datenschutz
  • Wenn ich mich für den Einsatz von Discord entscheide – wie stelle ich einen möglichst sicheren Nutzungsrahmen her?
  • Leitlinien zur Nutzung von Discord in der Kinder- und Jugendarbeit

Ziel ist die Unterstützung von Fachkräften und Trägern “bei der Abwägung, inwieweit ein Einsatz von Discord im Rahmen des erzieherischen Jugendmedienschutzes als sinnvoll zu erachten ist.“

Die ursprünglich auf den Gaming-Bereich spezialisierte Plattform für Chat, Instant Messages, Sprach- und Videokonferenzen bietet technisch ausgefeilte und gebührenfreie Möglichkeiten zur Kommunikation einschließlich der Übertragung der eigenen Bildschirminhalte, der eigenen Einrichtung selbstbestimmter Nutzergruppen (eigene Discord-Server) und der Rechteverteilung. Sie hat nach eigenen Angaben mehr als 250 Millionen registrierte Nutzer.

Discord hat seinen Firmensitz in den USA. Seine Datenschutzerklärung zeigt, dass praktisch alle anfallenden Informationen gesammelt und gespeichert werden. Besonders problematisch ist sein Verlangen nach umfassender Rechteeinräumung:
“Durch das Hochladen, Verbreiten, Übertragen oder anderweitige Nutzung Ihrer Inhalte im Rahmen des Dienstes gewähren Sie uns eine unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, gebührenfreie, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, Ihre Inhalte in Verbindung mit dem Betrieb und der Bereitstellung des Dienstes zu nutzen, zu hosten, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, abgeleitete Werke zu erstellen, zu verteilen, auszuführen und zu präsentieren.“ ( Nutzungsbedingungen)

Die Stellungnahme erörtert diese Problematik und erwägt an konkreten Beispielen, ob und wie weit man unter diesen Bedingungen “einen möglichst sicheren Nutzungsrahmen“ herstellen kann.

Ergänzende Hinweise:
Videokonferenztools – Zusammenstellung von Kurzinformationen über Skype, Zoom, Houseparty, Jitsi Meet, Fairmeeting, Whereby und Teamviewer beim Projekt webhelm des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
Kompendium Videokonferenzsysteme, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), April 2020
Kostenlose Videokonferenz-Programme im Funktionsüberblick
Video Call Apps – Zoom erfüllt in seiner aktuellen Version alle fünf Mindestsicherheitsstandards der renommierten Mozilla-Foundation (23.04.2020).